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 Erbschaftsamt Basel-Stadt Rittergasse 10 Postfach 4001 Basel
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Tel. +41(0)61 267 83 02 Fax +41(0)61 267 83 34
Telefonzeiten: 08.00 - 11.00 14.00 - 16.00
» e-Mail
Öffnungszeiten: Mo – Do: 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr
Fr: 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Rechtsberatung: Montag und Mittwoch: 10.30 - 11.30 Uhr
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Willkommen beim Erbschaftsamt |
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Aufgaben des Erbschaftsamtes
Das Erbschaftsamt ist zuständig für das gesamte Nachlassverfahren. Dazu gehören unter anderem Sicherungsmassnahmen in einem Todesfall und die Aufnahme der Vermögenswerte (Aktiven) und Schulden (Passiven) einer verstorbenen Person. Es gehört auch zu unseren Aufgaben, die gesetzlichen Erben, und die eingesetzten Erben über das Vorhandensein und den Inhalt einer Verfügung von Todes wegen in Kenntnis zu setzen. Die Vermächtnis-nehmer erhalten einen Auszug über die sie betreffende Verfügung.
Das Erbschaftsamt ist zudem die kantonale Depotstelle für eigenhändige und notarielle letztwillige Verfügungen und Erbverträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons. Gegen eine bescheidene Gebühr können Sie ihre Verfügung beim Erbschaftsamt sicher hinterlegen.
Hinweis: Ein Todesfall muss zuerst beim Zivilstandsamt zur Anzeige gebracht werden. Erst nachdem uns das Zivilstandsamt über den angezeigten Todesfall informiert hat, können wir den Erbgang bei uns eröffnen und bearbeiten.
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