Vermögensfreigaben

Vermögensfreigaben mittels Erbenbescheinigung erfolgen auf Antrag an alle Erben gemeinsam oder an deren gemeinsame(n) Vertreterin/Vertreter. Vollmachtsformulare für die Ernennung eines/r gemeinsamen Vertreters/in erhalten Sie mit dem Inventar zugestellt. Sie können das Formular auch im Folgenden als PDF herunterladen. In diesem Falle ist die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen.

Auf spezielles Verlangen stellt das Erbschaftsamt auch Erbgangsbeurkundungen für die Übertragung von Liegenschaften aus.

Die Erben können nur gemeinsam über das Nachlassvermögen verfügen. Sie bilden eine Erbengemeinschaft und nur alle zusammen sind Berechtigte am Nachlass.