Hinterlegung einer letztwilligen Verfügung
Beim Erbschaftsamt Basel-Stadt können letztwillige Verfügungen (eigenhändige Testamente, notarielle Testamente, Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge) gegen eine Gebühr (nur Barzahlung möglich) deponiert werden. Bei der Hinterlegung benötigen wir einen Pass oder eine Identitätskarte.
Testamentshinterlegung:
Parterre, Büro 011
(Abgabe oder Rückzug am besten persönlich)
Umtausch von letztwilligen Verfügungen
Letztwillige Verfügungen können jederzeit bei uns gegen Vorweisung eines Passes oder einer Identitätskarte zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Verhinderung des persönlichen Erscheinens
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich bei uns vorzusprechen, können Sie einer Vertrauensperson Ihrer Wahl schriftlich die Vollmacht geben, Ihre letztwilligen Verfügungen bei uns zu beziehen bzw. umzutauschen. Diese Vollmacht muss datiert und eigenhändig unterschrieben sein und die zu beziehenden letztwilligen Verfügungen möglichst genau bezeichnen. Dies gilt auch für Ehegatten. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen.
Änderung in den persönlichen Verhältnissen
Sind Änderungen in den persönlichen Verhältnissen eingetreten, z.B. eine Trennung, überprüfen Sie bitte, ob die von Ihnen getroffenen Verfügungen den geänderten Begebenheiten noch Rechnung tragen. Bei Einleitung eines Scheidungsverfahrens fallen allfällige testamentarische oder ehe-/erbvertragliche Begünstigungen, die vor Einleitung des Scheidungsverfahrens begründet worden sind, von Gesetzes wegen dahin. Nach Rechtskraft der Scheidung erlischt das Erbrecht der Ehegatten zueinander vollständig. Bei einem Getrenntleben ohne Scheidung bleiben die güter- und erbrechtlichen Verhältnisse unverändert. Diese Ausführungen gelten sinngemäss auch für eingetragene Partnerschaften.
Wegzug aus dem Kanton Basel-Stadt
Sollten Sie aus dem Kanton Basel-Stadt wegziehen, sind wir für die Aufbewahrung und Eröffnung Ihrer Verfügungen nicht mehr zuständig. Holen Sie deshalb Ihre letztwilligen Verfügungen (auch notarielle Testamente, Ehe-, Erb- oder Erbverzichtsverträge) bei uns ab und deponieren Sie diese bei der zuständigen Behörde an Ihrem neuen Wohnsitz. Nur so ist die Eröffnung der letztwilligen Verfügung im Todesfall gewährleistet.
Beratungen
Bei Fragen und Unklarheiten können Sie unsere unentgeltliche Rechtsauskunft in Anspruch nehmen. Diese findet jeweils am Montag und Freitag von 10.30 – 11.30 Uhr bei uns vor Ort statt. Nicht in Basel-Stadt wohnhafte Personen haben eine Gebühr von Fr. 20.00 zu entrichten.