Der Erblasser muss das Testament eigenhändig von Anfang bis zum Ende niederschreiben. Dieses eigenhändige Testament muss seinen letzten Willen, Datum und Unterschrift enthalten.
Mehr zum Erstellen einer letztwilligen Verfügung
Letztwillige Verfügungen (eigenhändige Testamente, notarielle Testamente, Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge) können beim Erbschaftsamt Basel-Stadt gegen eine Gebühr (nur Barzahlung möglich) deponiert werden.
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